Tuscheln around

Ein älterer Herr, der eine steile Karriere bis zu einer entscheidenden Position in einem Bundesministerium durchlaufen hat, riet mir einst sich zu wehren – als Grundsatz! Man dürfe sich keinesfalls den informellen Regeln des Gehorsams unterwerfen. Weniger hatte er vor Augen, für seine psychische Stabilität zu argumentieren als an seiner Profilierung, um klar zu machen, wofür er stand.

Er warnte mich aber auch, nicht zu übertreiben. Denn würde man sich zu sehr wehren, würde man rasch zum Außenseiter. Dann könne man noch so brillant sein wie kein anderer. Es würde nicht mehr helfen. Das sei wie ein abgefahrener Zug.

Wahrscheinlich hat jeder diese Erfahrung schon einmal gemacht, dass Grüppchen über die eigene Person tuscheln. Man kann nur den Eindruck haben; aber man kann auch tatsächlich das Thema der Unterhaltung anderer sein. Gerade in der Schulzeit sind junge Menschen einerseits so unverfroren, andererseits so willig und darauf aus, dem anderen ihren Austausch zu demonstrieren. Daher verheimlichen sie auch nichts.

Im Erwachsenenalter ist es dann der bewusste und bestimmte, oft lächelnde Blick, der den anderen bedeuten soll, dass das Verhalten des anderen eine These bestätigt, die man vermutlich teilt. Der Blickkontakt kann Anerkennung ausstrahlen. Meist dürfte es sich aber um Ab-urteilung handeln. Solche will man nicht laut aussprechen, da sie Widerspruch und Konflikt hervorrufen könnte.

Das ist wie ein Pranger, vermutlich zutiefst menschlich. Für den Betroffenen bedeutet es allerdings die Manifestation seiner Position als Außenseiter.

Gegenwehr ist nicht angesagt, da es kaum Möglichkeiten gibt, um mit Eleganz auf dieses ‚Miss-Verhalten‘ hinzuweisen. Man könnte zumindest äußern, dass man es gesehen habe. Man könnte intervenieren, dass man zu jedem Gespräch bereit sei. Man könnte nachfragen, was denn so interessantes sei, das man nicht offen aussprechen könne.

Aber man erinnere sich der verzweifelten Rufe eines Unschuldigen vor Gericht, der beteuert, die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen zu haben. Es nützt nichts! Seine Verurteilung steht. Die Sanktion kann nicht geändert werden.

Bleiben wir beim Bild des Gerichtes, so tun sich jedoch schöne weitere Gegenstrategien auf. Man könnte nämlich nachfragen, ob man in Berufung gehen könne. Es ließe sich auch nach der Urteilsbegründung fragen, die man auch postalisch entgegennehmen würde. Oder man könnte sagen, dass der Verteidiger gleich vorbeikäme.

Und es könnten auch die Weisen zu Worte kommen: es werfe den ersten Stein, der frei von Schuld ist!

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