Rechthaberei vs. Rechthaberei

Die Deutschen sind ungemein Rechts-versessen. Doch ihr Verhältnis zum Recht ist ein sehr eigenes. Das fällt erst so richtig auf, wenn man dies mit Asiaten vergleicht. Dort ist Recht ein Vehikel für sozialen Ausgleich und das Ausräumen von Konflikten. Hier in Deutschland aber ist es ein Wert an sich, nicht nur ein Instrument.

In Deutschland gibt es Prozesshansel, Querulanten. Ob dieses Phänomen sonstwo verbreitet ist, ist mir unbekannt. Doch könnte es eines dieser deutschen Spezifika sein, von denen Deutsche selbst nichts wissen wollen.

Mich erinnert das an das Kind in der Trotzphase, das mit beiden Beinen auf die Erde stampft, um sein (!) Recht zu erhalten. Wenn ihm gewährt wird, ist es nicht froh – nein, es fühlt sich bestätigt. Recht haben ist wie ein Menschenrecht einklagen.

Recht haben ist gleich bedeutend mit ‚mir gehören‘. Es ist dieses Recht, das nicht für alles andere ist, sondern für sich selbst. Man deklariert das Recht für sich.

Dem Gegenüber stehen natürlich die Pflichten, die das Pendant zum Recht sind. Doch diese Pflichten verschwinden in dem Maße, wie auf das eigene Recht gepocht wird.

Nie würden wir Liberalen Demokraten daran zweifeln, dass Menschen ihr Recht haben sollen, auch einklagen können. Doch was tun wir mit dem Missbrauch? Wir planen Gerichtsreformen oder klären darüber auf, dass auch Hitler durch eine legale Revolution die Macht ergriffen hat.

Ich meine, man sollte Rechthaber moralisch auch ächten dürfen. Ich meine nicht diejenigen, die für eine Meinung streiten. Die müssen am Ende des Meinungsstreits äußern dürfen, dass sie recht behalten haben.

Ich meine diejenigen, die recht zur Durchsetzung persönlicher Vorteile anwenden – und das Augenmaß verlieren, indem sie sich damit brüsten, es anderen absprechen und nur sich selbst zugestehen.

 

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